Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Zwecke der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nach Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a sind förderfähig: a) Gebiete der NUTS-Ebene 3 oder, falls eine NUTS-Klassifikation nicht vorliegt, entsprechende Gebiete, die an Landgrenzen zwischen der Gemeinschaft und begünstigten Ländern liegen, b) Gebiete der NUTS-Ebene 3 oder, falls eine NUTS-Klassifikation nicht vorliegt, entsprechende Gebiete, die an Seegrenzen zwischen der Gemeinschaft und begünstigten Ländern liegen und im Regelfall höchstens 150 Kilometer voneinander entfernt sind; Anpassungen können erforderlich sein, um Kohärenz und Kontinuität der Zusammenarbeit zu gewährleisten. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieser Verordnung stellt die Kommission die Liste der förderfähigen Gebiete der Gemeinschaft und der begünstigten Länder auf. Diese Liste gilt vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013.
Für die Zwecke der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nach Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe b sind förderfähig: a) Gebiete der NUTS-Ebene 3 oder, falls eine NUTS-Klassifikation nicht vorliegt, entsprechende Gebiete, die an Landgrenzen zwischen begünstigten Ländern liegen, b) Gebiete der NUTS-Ebene 3 oder, falls eine NUTS-Klassifikation nicht vorliegt, entsprechende Gebiete, die an Seegrenzen zwischen begünstigten Ländern liegen und im Regelfall höchstens 150 Kilometer voneinander entfernt sind; Anpassungen können erforderlich sein, um Kohärenz und Kontinuität der Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Liste der förderfähigen Gebiete wird in die einschlägigen grenzübergreifenden Programme nach Artikel 94 einbezogen.
Für die Zwecke der Teilnahme an den in Artikel 86 Absatz 4 genannten Programmen werden die förderfähigen Regionen der begünstigten Länder gegebenenfalls in dem einschlägigen Programmplanungsdokument festgelegt.
Sofern dies gebührend gerechtfertigt ist, kann die Kommission zur Gewährleistung der Kohärenz und Wirksamkeit der finanziellen Hilfe der Union oder zur…
Im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden folgende Regionen unterstützt: Regionen der Union der NUTS-3-Ebene an allen Landbinnengrenzen und…
Die in Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte enthalten auch eine Liste der Regionen der Union der NUTS-3-Ebene, die bei…
Im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden folgende Regionen aus dem EFRE unterstützt: Regionen der Union der NUTS-3-Ebene an allen…
Die Programme für interregionale Zusammenarbeit können das gesamte Gebiet oder Teilgebiete der in den Artikeln 4, 5 und 7 genannten Drittländer, Partnerländer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.