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Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates gilt sinngemäß für die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der begünstigten Länder nach Artikel 86 Absatz 1.
„grenzübergreifende Partnerschaft“ eine Struktur der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen, den Sozialpartnern oder der Zivilgesellschaft in…
Nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 kann im Rahmen der IPA-Komponente Grenzüberschreitende Zusammenarbeit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit…
Die Mitgliedstaaten können bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte oder Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die am 23. Juni 2008 in…
Sind die teilnehmenden Länder bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nach Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a noch nicht bereit, das gesamte grenzübergreifende…
Bei grenzübergreifenden Programmen für die Zusammenarbeit nach Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a sind Endempfänger aus mindestens einem der teilnehmenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.