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Sichtbarkeit der IPA-Hilfsprogramme und ihrer Auswirkungen auf die Bürger der begünstigten Länder ist unerlässlich, um im Einklang mit dem Aktionsplan der Kommission „Europa den Menschen vermitteln“, dem Weißbuch der Kommission über eine europäische Kommunikationspolitik und der Kommunikationsstrategie für die Erweiterung 2005-2009 zu gewährleisten, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und in allen begünstigten Ländern ein einheitliches Bild von den betreffenden Maßnahmen zu vermitteln.
Die Kommission und die zuständigen einzelstaatlichen, regionalen oder lokalen Behörden der begünstigten Länder vereinbaren ein kohärentes Maßnahmenpaket, mit…
Die nach der IPA-Verordnung gewährte Hilfe muss mit der Politik und den Maßnahmen der Gemeinschaft in Bereich der Außenhilfe vereinbar sein.
Um für eine bessere Durchführung der Informationsmaßnahmen zu sorgen und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission…
Die Hilfe muss in den Anwendungsbereich nach Artikel 2 der IPA-Verordnung fallen. Sie muss darauf ausgerichtet sein, ein breites Spektrum von Maßnahmen zum…
Zur Förderung des Nutzens und der Wirkung des PRTR sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Hinweise erstellen, um die Durchführung des…
Mit der Hilfe für die potenziellen Kandidatenländer sind eine gewisse Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und eine gewisse Ausrichtung auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.