Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der allgemeinen Bestimmungen für die Aufhebung von Mittelbindungen zu gewährleisten, sollte in den für die Fonds und den EMFF aufgestellten Bestimmungen geregelt werden, wie die Fristen für die Aufhebungen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 115 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen