Erwägungsgrund 15 32021R0785
Die vorliegende Verordnung sollte eine indikative Liste der zu finanzierenden Maßnahmen enthalten, um die Kontinuität der Finanzierung sämtlicher der Kommission durch die Verordnung (EG) Nr. 515/97 übertragenen Maßnahmen, einschließlich der AFIS-Plattform, sicherzustellen.