Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung muss über die in deren Artikel 22 vorgesehene allgemeine Evaluierung hinaus überwacht und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Insbesondere sind die Programme in regelmäßigen Abständen von besonderen Monitoringausschüssen zu evaluieren, und die gesamte Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung ist zu überwachen.
Die nach der IPA-Verordnung gewährte Hilfe muss mit der Politik und den Maßnahmen der Gemeinschaft in Bereich der Außenhilfe vereinbar sein.
Es müssen ausführliche Vorschriften für die Verwaltung der Mittel nach der IPA-Verordnung festgelegt werden, je nachdem, welches Verwaltungsverfahren für die…
In den Evaluierungen wird die Durchführung des Programms anhand der in Artikel 12 der IPA-Verordnung festgelegten Ziele bewertet.
Gemäß Artikel 22 der IPA-Verordnung sind die Berichte über die Evaluierungen dem IPA-Ausschuss zur Erörterung zu übermitteln.
Außerdem muss klargestellt werden, in welchen Fällen die besonderen Bestimmungen im Rahmen der einzelnen IPA-Komponenten den gemeinsamen Bestimmungen vorgehen.…
Die Durchführung des Programms und der in seinem Rahmen vorgesehenen Maßnahmen wird fortlaufend überwacht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.