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Die Hilfe für die Kandidatenländer muss sich darüber hinaus auf die Übernahme und Umsetzung des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstands und die Erfüllung der Beitrittskriterien konzentrieren; ferner muss sie die Kandidatenländer in ihren Vorbereitungen auf die Programmierung, die Verwaltung und den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds und der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen, die ihnen nach dem Beitritt zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Hilfe für die potenziellen Kandidatenländer sind eine gewisse Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und eine gewisse Ausrichtung auf die…
Hilfe im Rahmen dieser Komponente kann den begünstigten Ländern insbesondere in den folgenden Bereichen gewährt werden: a) Stärkung der demokratischen…
Die Hilfe für ein bestimmtes begünstigtes Land stützt sich — sofern vorhanden — auf die in den folgenden Unterlagen festgelegten Prioritäten: — Europäische…
Auch den unterschiedlichen sozioökonomischen, kulturellen und politischen Gegebenheiten in den begünstigten Ländern ist Rechnung zu tragen, da sie besondere…
Die Hilfe muss in den Anwendungsbereich nach Artikel 2 der IPA-Verordnung fallen. Sie muss darauf ausgerichtet sein, ein breites Spektrum von Maßnahmen zum…
Die begünstigten Länder sorgen dafür, dass Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung der Gemeinschaftsstandards und zur Verbesserung der Markteffizienz sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.