Erwägungsgrund 1 32007R0739
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 beginnt das Wirtschaftsjahr für die Erzeugnisse des Zuckersektors am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Das Wirtschaftsjahr 2006/07 beginnt jedoch am 1. Juli 2006 und endet am 30. September 2007. Es erstreckt sich also über 15 Monate und nicht wie ein normales Wirtschaftsjahr über 12 Monate.