Erwägungsgrund 3 32007R0739
Einige Mitgliedstaaten gewähren Zuckerquoten an Unternehmen, die auf die Herstellung von Zucker durch Extraktion aus Melasse spezialisiert sind. Es handelt sich wie im Fall der Isoglukose um eine regelmäßige Erzeugung während des gesamten Wirtschaftsjahrs. Die für das Wirtschaftsjahr 2006/07 gewährte Menge entspricht jedoch gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 der für das Jahr 2005/06 gewährten Menge. Um gleiche Voraussetzungen wie für die Erzeuger von Isoglukose zu schaffen, sollte diesen Unternehmen daher ebenfalls eine Übergangsquote gewährt werden, die der Länge des Wirtschaftsjahrs 2006/07 Rechnung trägt.