Erwägungsgrund 3 32007R0835
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 dient der Vorbereitung der späteren Einführung des Euro in Mitgliedstaaten, die den Euro bislang nicht als einheitliche Währung angenommen haben.