Erwägungsgrund 8 32007R0835
Im zyprischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel des Landes werden. Folglich sollte der Termin für die Einführung des Euro und der Termin für die Bargeldumstellung der 1. Januar 2008 sein. Auf eine „Auslaufphase“ sollte verzichtet werden.