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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 berechnet das GRL dem Antragsteller eine Gebühr („die Gebühr“) für jeden Antrag. Darüber hinaus enthält Anhang II der genannten Verordnung ein Verzeichnis der Mitglieder des Verbands nationaler Referenzlaboratorien.
Von den in Anhang II aufgeführten nationalen Referenzlaboratorien werden nach dem Zufallsprinzip Laboratorien für die Teilnahme an einem internationalen…
Zur Deckung der Kosten für die Unterstützung des GRL und des Verbands der nationalen Referenzlaboratorien bei deren Pflichten und Aufgaben sollte das GRL die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht ein gemeinschaftliches Referenzlaboratorium („das GRL“) für bestimmte, in ihrem Anhang II aufgeführte Pflichten und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht ein gemeinschaftliches Referenzlaboratorium („das GRL“) zur Durchführung bestimmter in deren Anhang II aufgeführten…
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung von Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegt hinsichtlich a) der Beteiligung an den…
Zusammensetzung der Gebühr Zu Berechnungszwecken wird die Gebühr in zwei Komponenten aufgeteilt: 1. Durch die erste Komponente sollen die Verwaltungskosten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.