Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit eine uneingeschränkte Teilnahme der potenziellen Begünstigten in den Partnerländern am Programm gewährleistet ist und für die Akteure in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnerländern einheitliche Verwaltungsverfahren angewandt werden und da die ENPI-Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Außenpolitik der Europäischen Union verwaltet werden, gelten für sämtliche Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 die Vergabeverfahren für Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission im Außenbereich finanziert werden.
Es sind Durchführungsvorschriften festzulegen, die gemeinsame spezifische Bestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG)…
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnerländern in den Gebieten beiderseits der von ihnen…
Für die Vergabe der Aufträge und Zuschüsse zur Umsetzung des gemeinsamen operationellen Programms durch die gemeinsame Verwaltungsstelle gelten die…
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 werden in den Durchführungsvorschriften auch die Bestimmungen für die Auftragsvergabe im Rahmen der…
Bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nach Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe b werden die Programme im Wege der zentralen oder der dezentralen Mittelverwaltung…
Die geteilte Mittelverwaltung im Sinne des Artikels 53b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 kann im Rahmen der Komponente Grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.