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Die Programme, die im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung durchgeführt werden, sowie die Systeme zur Verwaltung und Kontrolle des Programms müssen den Anforderungen der Gemeinschaftsbestimmungen entsprechen. Mit der Annahme des Programms durch die Kommission gelten diese Systeme als vorab akkreditiert. Die Kommission verfolgt die Durchführung eines jeden Programms, indem sie gegebenenfalls an den Sitzungen des gemeinsamen Monitoringausschusses teilnimmt, sowie mit Hilfe der Berichte, die ihr von der gemeinsamen Verwaltungsstelle vorgelegt werden.
Die Annahme eines gemeinsamen operationellen Programms gilt als Vorab-Akkreditierung der durch die gemeinsame Verwaltungsstelle eingerichteten Verwaltungs- und…
Der Ausschuss übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben in Bezug auf das gemeinsame operationelle Programm: a) Er billigt das Arbeitsprogramm der…
Bevor die Kommission entscheidet, dem begünstigten Land die Verwaltungsbefugnisse für eine Komponente, ein Programm oder eine Maßnahme zu übertragen,…
Die teilnehmenden Länder betrauen die gemeinsame Verwaltungsstelle mit denjenigen Durchführungsaufgaben des gemeinsamen operationellen Programms, die ihnen im…
Die gemeinsame Verwaltungsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Organisation der Sitzungen des gemeinsamen Monitoringausschusses und Führung des…
Um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsmittel effizient genutzt werden, sorgt die Kommission dafür, dass die gemäß diesem Beschluss durchgeführten Aktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.