Erwägungsgrund 3 32008R0100
Die CITES-Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP13) über Genehmigungen und Bescheinigungen gestattet die rückwirkende Erteilung von Genehmigungen für persönliche und Haushaltsgegenstände, wenn der Vollzugsbehörde nachgewiesen wird, dass ein echter Fehler unterlaufen ist und kein Betrugsversuch vorlag, und schreibt vor, dass die Parteien diese Genehmigungen in den Zweijahresberichten an das Sekretariat melden müssen. Um für eine angemessene Flexibilität zu sorgen und den Verwaltungsaufwand bei Einfuhren von persönlichen und Haushaltsgegenständen zu senken, sollten entsprechende Vorschriften aufgenommen werden.