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Die Mitgliedstaaten, in die die Erzeugnisse eingeführt werden sollen, sollten in der Lage sein, die Gültigkeit der Fangbescheinigungen, die der Sendung beiliegen, zu kontrollieren, und das Recht haben, die Einfuhr zu verweigern, wenn die in dieser Verordnung enthaltenen Bedingungen für die Fangbescheinigung nicht erfüllt sind.
Abweichend von Absatz 1 können Einführer, denen der Status eines anerkannten Wirtschaftsbeteiligten bewilligt wurde, die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats…
die vom Flaggenstaat validierte(n) Fangbescheinigung(en) und gegebenenfalls die in Absatz 2 genannte bestätigte Erklärung über
aus der ihnen erteilten Antwort hervorgeht, dass der Ausführer nicht berechtigt war, die Validierung einer Fangbescheinigung zu beantragen, oder
Zur wirksamen Durchsetzung des Verbots gemäß Absatz 1 dürfen nur Fischereierzeugnisse in die Union eingeführt werden, denen eine Fangbescheinigung gemäß dieser…
Die Wiederausfuhr von Erzeugnissen, die mit einer Fangbescheinigung nach diesem Kapitel eingeführt wurden, wird genehmigt, indem die zuständigen Behörden des…
Im Rahmen dieses Systems sollte als Grundvoraussetzung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft eine Bescheinigung verlangt werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.