Erwägungsgrund 18 32008R1005
Auch zur Verarbeitung ausgeführte Fänge von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sollten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittländern unter das Bescheinigungssystem fallen.
Auch zur Verarbeitung ausgeführte Fänge von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sollten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittländern unter das Bescheinigungssystem fallen.