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Zur Wahrung der Rechte der auf die Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe gesetzten Fischereifahrzeuge und ihrer Flaggenstaaten sollte in dem Verfahren für die Aufnahme in die Liste dem Flaggenstaat Gelegenheit gegeben werden, die Kommission über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; der Eigner oder die betreffenden Betreiber sollten sich nach Möglichkeit in jeder Phase des Verfahrens äußern können, und es sollte vorgesehen sein, dass Fischereifahrzeuge aus dieser Liste gestrichen werden können, wenn die Kriterien für die Aufnahme in diese nicht mehr erfüllt sind.
Der Eigner oder gegebenenfalls der Betreiber eines Fischereifahrzeugs, das in die Union sliste der IUU-Schiffe aufgenommen wurde, kann bei der Kommission…
ein an den Flaggenstaat gerichtetes Ersuchen, den Eignern und gegebenenfalls den Betreibern der Fischereifahrzeuge die ausführliche Begründung für die Aufnahme…
Bevor die Kommission ein Fischereifahrzeug in die Unionsliste der IUU-Schiffe aufnimmt, teilt sie dem Eigner und gege- benenfalls den Betreibern des…
Fischereifahrzeuge, die in IUU-Listen regionaler Fischereiorganisationen aufgeführt werden, sollten automatisch in die entsprechende Liste der Kommission…
Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an…
Gehen Flaggenstaaten nicht wirksam gegen Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge vor, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen, so sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.