Erwägungsgrund 28 32008R1005
Zur Wahrung der Rechte der auf die Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe gesetzten Fischereifahrzeuge und ihrer Flaggenstaaten sollte in dem Verfahren für die Aufnahme in die Liste dem Flaggenstaat Gelegenheit gegeben werden, die Kommission über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; der Eigner oder die betreffenden Betreiber sollten sich nach Möglichkeit in jeder Phase des Verfahrens äußern können, und es sollte vorgesehen sein, dass Fischereifahrzeuge aus dieser Liste gestrichen werden können, wenn die Kriterien für die Aufnahme in diese nicht mehr erfüllt sind.