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Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) ist eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen; sie untergräbt die Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik und die internationalen Bemühungen um einen verantwortungsbewussteren Umgang mit den Weltmeeren. Außerdem bedroht die IUU-Fischerei die biologische Vielfalt der Meere; deshalb muss auch im Hinblick auf die Ziele der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 — und darüber hinaus“ gegen sie vorgegangen werden.
Mit dieser Verordnung wird ein Union ssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei…
illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei oder IUU-Fischerei illegale, nicht gemeldete oder unregulierte Fangtätigkeiten;
Die Maßnahmen der Gemeinschaft sollten in erster Linie auf Handlungsweisen zielen, die unter die Definition der IUU-Fischerei fallen und die der Meeresumwelt,…
Angesichts des Ausmaßes und der Dringlichkeit des Problems sollte die Gemeinschaft entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen wesentlich härter gegen…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Um gegen die IUU-Fischerei in ihren gemeinschaftsinternen Aspekten wirksam vorzugehen, muss die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bessere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.