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In dieser Verordnung wird die IUU-Fischerei als besonders gravierender Verstoß gegen geltende Gesetze oder Rechtsvorschriften eingestuft, da sie die Verwirklichung der Ziele der verletzten Regeln unterminiert und die Nachhaltigkeit der betreffenden Bestände oder die Erhaltung der Meeresumwelt gefährdet. Wegen ihres eingeschränkten Anwendungsbereichs muss sich die Durchführung dieser Verordnung auf die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 stützen, die den grundlegenden Rahmen für die Kontrolle und Überwachung der Fangtätigkeiten im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik vorgibt, und diese ergänzen. Die vorliegende Verordnung vertieft daher die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 über Hafenkontrollen von Drittlandsfischereifahrzeugen, die nun aufgehoben und durch die Hafeninspektionsregelung in Kapitel II der vorliegenden Verordnung ersetzt werden. Außerdem sieht die vorliegende Verordnung in Kapitel IX eine Sanktionsregelung speziell für die IUU-Fischerei vor. Die Sanktionen betreffenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sind daher weiterhin auf die Verstöße gegen Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik anwendbar, die mit der vorliegenden Verordnung nicht geregelt werden.
verhältnismäßige, abschreckende und wirksame Sanktionen für die betreffenden IUU-Tätigkeiten verhängt wurden, insbesondere gegen Fischereifahrzeuge unter der…
Berichte gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 über Fischereifahrzeuge, die vermutlich IUU-Fischerei im Sinne von Artikel 3 betreiben,
Um gegen die IUU-Fischerei in ihren gemeinschaftsinternen Aspekten wirksam vorzugehen, muss die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bessere…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, sehen ein umfassendes System für die Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft…
Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.