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Um gegen die IUU-Fischerei in ihren gemeinschaftsinternen Aspekten wirksam vorzugehen, muss die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen. Da die Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik noch aussteht, sind entsprechende Bestimmungen in die vorliegende Verordnung aufzunehmen.
In dieser Verordnung wird die IUU-Fischerei als besonders gravierender Verstoß gegen geltende Gesetze oder Rechtsvorschriften eingestuft, da sie die…
Die Fangmöglichkeiten sind nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen zu nutzen, vor allem nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12.…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12.…
Die bei der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Die Mitgliedstaaten sollten eine Kontroll- und Überwachungsregelung schaffen, die an die Gegebenheiten und den bestehenden Rechtsrahmen für die Binnenfischerei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.