Erwägungsgrund 5 32008R1022
Vor dem Hintergrund dieser Möglichkeit ist es daher angezeigt, einen allgemeinen TVB-N-Grenzwert festzulegen, der bei Fischarten, die unmittelbar für die Zubereitung von für den menschlichen Verzehr bestimmtem Fischöl verwendet werden, nicht überschritten werden sollte.