Art. 6 Abs. 7 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit den Verfahrensvorschriften für die Zusammenarbeit zwischen den in Absatz 4 dieses Artikels genannten…
Art. 15 Abs. 7 32014R1143Die Mitgliedstaaten richten Verfahren ein, um den Austausch relevanter Informationen sowie die wirksame und effiziente Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen…
Art. 43 Abs. 2 32016R1012VERORDNUNG (EU) 2016/1012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durch, die Anweisungen für das die amtlichen Kontrollen durchführende…
Art. 10 Abs. 1 Buchst. c 32022R2399VERORDNUNG (EU) 2022/2399 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
die Vereinfachung und Unterstützung der Integration der Verfahren zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden zur vollautomatisierten…
Art. 68 Abs. 1 32006R0865VERORDNUNG (EG) Nr. 865/2006 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Die zuständigen Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten erkennen die von den zuständigen Vollzugsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten gemäß den Vorschriften von…