Art. 9 Abs. 9 32006R1818VERORDNUNG (EG) Nr. 1818/2006 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2006 zur Einführung des Verwaltungssystems für die Kaliumchlorid-Höchstmenge im Zusammenhang mit den Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in Belarus
Sofern unbedingt erforderlich, können die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten verlangen, dass die Angaben auf der Einfuhrgenehmigung oder den…
Art. 6 Abs. 1 32008R1024Die Genehmigung ist bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vorzulegen, in dem die Ladung, für die diese Genehmigung erteilt wurde, für die Überführung…
Art. 28 Abs. 11 32005R1441VERORDNUNG (EG) Nr. 1441/2005 DES RATES vom 18. Juli 2005 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus Kasachstan und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2265/2004
Sofern unbedingt erforderlich, können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verlangen, dass die Angaben auf der Genehmigung oder den Teilgenehmigungen in…
Art. 22 Abs. 1 32019R0125VERORDNUNG (EU) 2019/125 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Kodifizierter Text)
Bei der Erledigung der Zollformalitäten legt der Ausführer oder der Einführer den ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nach Anhang VII als Nachweis dafür vor,…
Art. 28 Abs. 11 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
Sofern unbedingt erforderlich, können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verlangen, dass die Angaben auf der Genehmigung oder den Teilgenehmigungen in…