Erwägungsgrund 4 32008R1024
Um die Wirksamkeit des FLEGT-Genehmigungssystems sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden nachprüfen, dass für die Holzprodukte, die für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft angemeldet werden, eine FLEGT-Genehmigung ausgestellt wurde. Die FLEGT-Genehmigung sollte anerkannt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt wurden.