Erwägungsgrund 3 32008R1041
Für die Durchführung dieser Vereinbarung sollten Anträge für spezifische Ausfuhrlizenzen der Gemeinschaft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 382/2008 der Kommission vom 21. April 2008 mit Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch (Neufassung) zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sollten den kanadischen Behörden Nämlichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Es ist daher erforderlich, Art und Anwendungsverfahren für diese Bescheinigungen festzulegen.