Verordnung (EG) Nr. 1041/2008 der Kommission vom 23. Oktober 2008 zur Festlegung ausführlicher Durchführungsvorschriften für die Unterstützung der Ausfuhr von Rindfleisch, dem bei der Einfuhr nach Kanada eine besondere Behandlung zugute kommen kann (kodifizierte Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32008R1041
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