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Die Energy-Star-Energieeffizienzkennzeichnung ist weltweit gebräuchlich. Um Einfluss auf die Anforderungen des Energy-Star-Kennzeichnungsprogramms zu haben, sollte sich die Gemeinschaft an diesem Programm und an der Ausarbeitung der erforderlichen technischen Spezifikationen beteiligen. Bei der Festlegung dieser technischen Spezifikationen zusammen mit dem Umweltbundesamt der Vereinigten Staaten (nachstehend „US-EPA“ genannt) sollte die Kommission im Hinblick auf die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Steigerung der Energieeffizienz sowie auf ihre Energieeffizienzziele ein ehrgeiziges Energieeffizienzniveau anstreben.
Das Energy-Star-Programm soll zur Erfüllung der Energieeffizienzziele der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne der Artikel 1 und 3 der Richtlinie 2012/27/EU…
Die Aufgabe der Festlegung und Überprüfung der gemeinsamen technischen Spezifikationen sollte einem geeignetem Gremium, dem Energy-Star-Büro der Europäischen…
Das auf dem Abkommen basierende Energy-Star-Programm der Gemeinschaft sollte mit anderen auf freiwilliger Basis durchgeführten, den Energieverbrauch…
Das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte sollte ferner die im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…
Es ist zu gewährleisten, dass bei der Durchführung des Energy-Star-Programms Transparenz gegeben ist und Vereinbarkeit mit den einschlägigen internationalen…
Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im Folgenden „Energy-Star-Programm“) gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.