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Es empfiehlt sich, die Zahlungen in zwei Tranchen zu tätigen, damit die Mitgliedstaaten die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft bereits während der Durchführung des Programms erhalten.
Die finanzielle Beteiligung, die die Gemeinschaft einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 8 für jedes Jahr der Durchführung des nationalen Programms gewährt, wird wie…
Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden in Euro ausgedrückt und gezahlt.
Wenn die Kommission den Beschluss zur Genehmigung des grenzübergreifenden Programms gefasst und den in Artikel 116 genannten Bericht genehmigt hat, zahlt sie…
Die Auszahlung der einzelnen Tranchen erfolgt bei einer zufrieden stellenden Durchführung des vom IWF unterstützten Wirtschaftsprogramms.
Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 42 können die Vorfinanzierungszahlungen sich auf bis zu 30 % des Beitrags der Europäischen Union für die letzten…
Die Kommission entscheidet über die Freigabe der Tranchen vorbehaltlich der zufrieden stellenden Erfüllung der im Memorandum of Understanding vereinbarten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.