Erwägungsgrund 14 32021R1147
Angesichts der Migrationsströme in die Union und der Wichtigkeit der Gewährleistung der Integration und Inklusion der nach Europa kommenden Personen für die lokalen Gemeinschaften, das langfristige Wohlergehen unserer Gesellschaften und die Stabilität unserer Volkswirtschaften ist es unabdingbar, die Strategien der Mitgliedstaaten für die Integration von legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu fördern, so auch in den Schwerpunktbereichen, die in dem Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027 festgelegt sind. Aus dem Fonds sollten Integrationsmaßnahmen finanziert werden, die auf die Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen zugeschnitten sind, wobei aus dem Fonds auch horizontale Maßnahmen unterstützt werden sollten, die darauf abzielen, die Kapazität der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Integrationsstrategien aufzubauen, den Austausch und die Zusammenarbeit zu verstärken und die Kontakte, den konstruktiven Dialog und die Akzeptanz zwischen Drittstaatsangehörigen und der Aufnahmegesellschaft zu fördern.