Erwägungsgrund 1 32008R0108
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates findet das Regelungsverfahren des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse bei der Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen Anwendung.