Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 der Kommission vom 4. November 2008 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware eines Ausführers in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Die Zollbehörden werden gemäß Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die in Artikel 1 genannten Einfuhren in die Gemeinschaft zollamtlich zu erfassen. Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Art. 3 32008R1082
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