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Die Verordnung (EG) Nr. 2402/96 der Kommission vom 17. Dezember 1996 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter jährlicher Zollkontingente für Süßkartoffeln und Maniokstärke enthält Sonderbestimmungen für die Beantragung und die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Süßkartoffeln im Rahmen der Kontingente 09.4013 und 09.4014 einerseits und für Maniokstärke im Rahmen der Kontingente 09.4064 und 09.4065 andererseits.
Abweichend von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2402/96 werden die zu dem in Anhang I genannten Zeitpunkt beantragten Einfuhrlizenzen für…
Abweichend von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2402/96 werden die zu dem in Anhang II genannten Zeitpunkt beantragten Einfuhrlizenzen für…
Die Verordnung (EG) Nr. 27/2008 der Kommission vom 15. Januar 2008 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter Jahreszollkontingente für Erzeugnisse der KN-Codes…
Die Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 der Kommission vom 20. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1067/2008 der Kommission vom 30. Oktober 2008 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von…
Abweichend von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 27/2008 werden die zu den in Anhang III genannten Zeitpunkten beantragten Einfuhrlizenzen für Maniok…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.