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Um sicherzustellen, dass die Ausgangszollstellen oder die Zollstellen, denen das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, einheitlich vorgehen, und damit als Vorbedingung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen keine Zweifel an der Nämlichkeit des Erzeugnisses entstehen, sollten für den Fall, dass diese Zollstellen feststellen, dass die beim Abgang angebrachten Plomben ohne Zollaufsicht entfernt oder aufgebrochen wurden oder keine Freistellung von der Verschlusspflicht gegeben war, besondere Substitutionskontrollen vorgesehen werden. Da in diesen Fällen ein klarer Verdacht auf Substitution besteht, ist bei den besonderen Substitutionskontrollen erhöhte Umsicht geboten und gegebenenfalls auch eine Warenkontrolle erforderlich.
Die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle, der das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, führt eine besondere Substitutionskontrolle durch, wenn sich…
Um zu entscheiden, ob Substitutionskontrollen oder besondere Substitutionskontrollen erforderlich sind, sollte die Ausgangszollstelle aktiv prüfen, dass…
Soweit eine Ausfuhranmeldung von einer Ausfuhrzollstelle, bei der es sich nicht um die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle handelt, der das…
Die Ausgangszollstellen oder die Zollstellen, denen das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, tragen dafür Sorge, dass der Kommission jederzeit folgende…
Um das Substitutionsrisiko bei Ausfuhranmeldungen, die von einer Binnenzollstelle innerhalb eines Mitgliedstaats angenommen wurden, auszuschließen, sollte die…
Der Mindestsatz der Substitutionskontrollen gemäß Artikel 8 und der besonderen Substitutionskontrollen gemäß Artikel 9, die in jedem Kalenderjahr von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.