Erwägungsgrund 15 32008R1276
Die Organisation, die die besten Garantien bietet, ohne wirtschaftlichen Zwängen und Verwaltungskosten Vorschub zu leisten, die schwerer wiegen als die greifbaren finanziellen Vorteile für die Gemeinschaft, wäre grundsätzlich die, die Warenkontrollen bei der Ausfuhr und Buchprüfungen kombiniert. Aus diesem Grunde sollten die Mitgliedstaaten die Warenkontrollen mit der Buchprüfung koordinieren, die die zuständigen Stellen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 485/2008 des Rates vom 26. Mai 2008 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende Prüfung der Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft sind im nachhinein in den betreffenden Betrieben durchführen müssen.