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Bei der Regelung des Zugangs zur Ausschlussdatenbank sollte unterschieden werden zwischen Kommissionsdienstellen, Exekutivagenturen und allen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft, die das den Direktzugriff auf die Ausschlusswarnungen ermöglichende Rechnungsführungssystem der Kommission benutzen, einerseits und den sonstigen, nicht über einen solchen Zugriff verfügenden Einrichtungen, Durchführungsbehörden und -stellen andererseits. Letztgenannte Einrichtungen sollten daher über benannte Kontaktstellen Zugang erhalten, und die Durchführungsbehörden und -stellen über Verbindungsstellen.
Andere Einrichtungen als die Kommission und die Exekutivagenturen erhalten über das Rechnungsführungssystem der Kommission oder über Kontaktstellen direkten…
Da die Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel, auf die sie die Haushaltsordnung anwenden, den Status von durch die Kommission…
Außer der Kommission und den Exekutivagenturen benennt jede Einrichtung eine Kontaktstelle, welche für alle mit der Ausschlussdatenbank verbundenen Fragen…
Die Verbindungsstellen geben den Durchführungsbehörden oder -stellen Zugriff auf die in der Ausschlussdatenbank gespeicherten Informationen.…
Der Rechnungsführer der Kommission und die Kontaktstellen der anderen Einrichtungen tauschen regelmäßig bewährte Praktiken aus. Fragen im Zusammenhang mit der…
Der Rechnungsführer der Kommission erlässt Durchführungsmaßnahmen für technische Aspekte und legt entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.