Erwägungsgrund 5 32008R1302
Da die Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel, auf die sie die Haushaltsordnung anwenden, den Status von durch die Kommission bevollmächtigten Anweisungsbefugten haben, sollten sie in gleicher Weise wie die Kommissionsdienststellen Zugang zu der Ausschlussdatenbank haben.