Art. 2 32005R0023VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 23/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wird der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der Beschäftigungsbedingungen für…
Erwägungsgrund 3 32005R0023VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 23/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Gemäß Artikel 12 des Anhangs XII des Statuts sollte der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der…
Erwägungsgrund 3 32008R1324Gemäß Anhang XII Artikel 12 des Statuts ist der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen und Zinseszinsen der effektiv zu verwendende Zinssatz im Sinne von Anhang…
Art. 2 32008R1323VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1323/2008 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2008
Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 wird die für die Berechnung der Dienstbezüge und Ruhegehälter anwendbare Tabelle der Monatsgrundgehälter in Artikel 66 des Statuts…