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Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts ist es angezeigt, den Begriff des reinrassigen Zuchttieres genauer zu definieren und dabei die Begriffsbestimmung gemäß Artikel 1 der Richtlinie 77/504/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über reinrassige Zuchtrinder zugrunde zu legen.
des Artikels 16 der Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die…
eingetragene Einhufer:Nutz- und Zuchteinhufer, die in ein Zuchtbuch eingetragen sind oder dort vermerkt sind und eingetragen werden können oder registrierte…
Zum Zwecke der Erhebung von Einfuhrzöllen und der Gewährung von Ausfuhrerstattungen gelten lebende Rinder als reinrassige Zuchtrinder des KN-Codes 0102 10 ,…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2342/92 der Kommission vom 7. August 1992 über die Einfuhr von reinrassigen Zuchtrindern aus Drittländern, die Gewährung von…
Die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere stützt sich auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von…
Bei der Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder in die Gemeinschaft sollte überprüft werden, ob die Tiere nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.