Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Folglich sind die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Landwirtschaftspolitik systematisch bestrebt, die Erzeugung von Tieren, die besondere genetische Eigenschaften aufweisen, durch die Festlegung von Normen zu fördern, zuweilen über öffentliche Mittel. Unterschiede zwischen diesen Normen stellen beim Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie bei deren Verbringung in die Union potenziell technische Hemmnisse dar.
Erwägungsgrund 2 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen