Erwägungsgrund 38 32016R1012
Die insbesondere mit der Anwendung der Richtlinie 90/427/EWG sowie — in geringerem Maße — mit der Anwendung der Richtlinien 89/361/EWG und 2009/157/EG — gemachten Erfahrungen zeigen, dass zur wirksamen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Züchtern und Zuchtverbänden präzisere Bestimmungen erforderlich sind; Grundlage müssen eine klar festgelegte Satzung sowie klar definierte Rechte und Pflichten der Züchter sein. Dies lässt sich am ehesten erreichen, indem die Streitigkeiten innerhalb der Rechtsordnung des Mitgliedstaats beigelegt werden, in dem sie entstanden sind.