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Bei der Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder des KN-Codes 0102 10 in die Gemeinschaft werden keine Einfuhrzölle erhoben. Bei der Ausfuhr weiblicher Tiere, die nicht älter als 60 Monate sind, wird ein höherer Erstattungssatz gewährt als bei der Ausfuhr von lebenden Rindern des KN-Codes 0102 90 .
Zum Zwecke der Erhebung von Einfuhrzöllen und der Gewährung von Ausfuhrerstattungen gelten lebende Rinder als reinrassige Zuchtrinder des KN-Codes 0102 10 ,…
Geht im Rahmen der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr von Tieren des KN-Codes 0102 10 aus der Zuchtbescheinigung hervor, dass der Züchter in der Gemeinschaft…
Für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2005 wird übergangsweise ein autonomes zollfreies Gemeinschaftszollkontingent für die…
Bei der Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder in die Gemeinschaft sollte überprüft werden, ob die Tiere nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit…
Bei der Abfertigung reinrassiger Zuchtrinder des KN-Codes 0102 10 zum freien Verkehr legt der Einführer den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats für jedes…
Die Ausfuhrerstattung für reinrassige weibliche Zuchtrinder ist für jedes einzelne Tier an die Vorlage — im Rahmen der Ausfuhrzollförmlichkeiten — des Originals…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.