Art. 2 32009R0708VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2007 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0488VERORDNUNG (EG) Nr. 488/2007 DER KOMMISSION vom 30. April 2007 zur Berichtigung der dänischen, der finnischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0541VERORDNUNG (EG) Nr. 541/2008 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2008 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0551VERORDNUNG (EG) Nr. 551/2007 DER KOMMISSION vom 22. Mai 2007 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2007 DES RATES vom 18. September 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 601/2004 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen für die Fischerei im Regelungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.