Art. 45 Abs. 1 32018R1877VERORDNUNG (EU) 2018/1877 DES RATES vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Die EIB verwaltet die Investitionsfazilität im Namen der Union und wickelt die Finanzierungen, einschließlich Zinsvergütungen und technischer Hilfe, im Rahmen…
Art. 49 Abs. 2 32018R1877VERORDNUNG (EU) 2018/1877 DES RATES vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Die EIB kann bei von den Mitgliedstaaten bzw. ihren Exekutiveinrichtungen kofinanzierten Programmen oder Projekten, die mit den Prioritäten der…
Art. 47 Abs. 4 32018R1877VERORDNUNG (EU) 2018/1877 DES RATES vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Die EIB übernimmt die Kassenverwaltung für die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Beträge entsprechend den Modalitäten der in Artikel 49 Absatz 4 genannten…
Art. 48 32018R1877VERORDNUNG (EU) 2018/1877 DES RATES vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Die EIB erhält für die Verwaltung der Finanzierungen im Rahmen der Investitionsfazilität eine Vergütung auf Vollkostenbasis. Der Rat entscheidet gemäß Artikel 5…
Art. 16 Abs. 7 32015R0322VERORDNUNG (EU) 2015/322 DES RATES vom 2. März 2015 über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds
Die EIB verwaltet IF-Investitionen und alle für Rechnung der IF gehaltenen Mittel im Einklang mit den Zielen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens. Sie kann…