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Was die EEF-Mittel anbelangt, so sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, freiwillige Finanzbeiträge zu leisten, um auf andere Weise als durch gemeinsame Kofinanzierungen zur Verwirklichung der Ziele des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens beizutragen, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 617/2007 vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten können der Kommission oder der EIB auf eigene Initiative freiwillige Beiträge nach Artikel 1 Absatz 9 des Internen Abkommens zukommen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem operationellen Programm im Rahmen des EFF durchführen und aus den ihnen hierfür zugewiesenen…
Finanzhilfen sind zulasten des EEF gehende Zuwendungen, mit denen ein unmittelbarer Beitrag geleistet wird zur Finanzierung a) einer Maßnahme, die dazu…
Die Modalitäten für die Zahlung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem mit dem Internen Abkommen eingerichteten 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend…
Die geografische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten und -Regionen im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) stützt sich auf die Ziele, Grundprinzipien…
Die Staaten des in Protokoll 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannten Zuckerprotokolls, die von der Zuckerreform der Gemeinschaft betroffen sind, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.