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Für den EEF sollte der Grundsatz der Spezialität gelten.
Für die Durchführung des EEF und die Rechnungslegung gilt der Grundsatz der Transparenz.
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen der Rechnungshof seine Befugnisse in Bezug auf den EEF ausübt.
Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechend sollte die Ausführung der EEF-Mittel wirksam und effizient intern kontrolliert werden.
Die Behandlung der Restmittel vorangegangener EEF, insbesondere die Modalitäten ihrer Übertragung auf den 10. EEF und die Vorschriften für ihre Inanspruchnahme…
Die Bedingungen und Beschränkungen der finanziellen Haftung aller Finanzakteure und sonstigen an der Durchführung des EEF beteiligten Person sollten klarer…
Die Einnahmen und Ausgaben des EEF werden nach ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck klassifiziert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.