Erwägungsgrund 10 32007R0617
Zur Durchführung des EEF sollte über das Verfahren für die Programmierung, Prüfung und Genehmigung der Hilfe entschieden sowie detaillierte Bestimmungen für die Kontrolle ihrer Verwendung festgelegt werden. Am 17. Juli 2006 genehmigten die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Zweck der Annahme der Durchführungsbestimmungen und der Finanzregelung sowie unter anderem zum Zweck der Einsetzung des EEF-Ausschusses und des IF-Ausschusses den Beschluss 2006/610/EG über die vorläufige Anwendung des Internen Abkommens.