Erwägungsgrund 11 32017R0825
Die Kommission sollte im Anschluss an Gespräche, die sie mit dem antragstellenden Mitgliedstaat u. a. im Rahmen des Europäischen Semesters führt, das Ersuchen unter Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung prüfen und ausgehend von der Dringlichkeit, dem Umfang und dem Ausmaß der ermittelten Probleme, dem Unterstützungsbedarf in den jeweiligen Politikbereichen, einer Analyse der sozioökonomischen Indikatoren und den allgemeinen Verwaltungskapazitäten des betreffenden Mitgliedstaats entscheiden, welche Unterstützung zu leisten ist. Auf Grundlage dieser Prüfung und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Maßnahmen und Tätigkeiten, die aus Unionsfonds oder -programmen finanziert werden, sollte sich die Kommission mit dem betroffenen Mitgliedstaat über die Schwerpunktbereiche, die Ziele, einen vorläufigen Zeitplan, den Umfang der Unterstützungsmaßnahmen und den geschätzten finanziellen Gesamtbeitrag zu den Maßnahmen verständigen, die in einem Plan für die Zusammenarbeit und Unterstützung festzuschreiben sind.