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Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anzahl Erzeuger mit einer oder zwei Kühen in den Mitgliedstaaten noch stets erheblich ist, besonders bei den Direktverkäufen. Die Beibehaltung der Kontrollintensität belastet diese Erzeuger mit einen unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und könnte dazu führen, dass sich die Kontrollen nicht auf Maßnahmen mit höherem Risiko konzentrieren. Deshalb empfiehlt es sich, die Kontrollintensität für kleine Direktverkäufer, die Mengen von weniger als 5 000 kg Milchäquivalent erzeugen, zu verringern.
1 % der Erzeuger, deren einzelbetriebliche Referenzmenge für Direktverkäufe weniger als 5 000 kg beträgt und deren für den betreffenden Zwölfmonatszeitraum…
Gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 müssen Erzeuger, die Direktverkäufe durchführen, eine Bestandsbuchhaltung über die erzeugten Mengen…
In mehreren Mitgliedstaaten sind die Lieferungen bereits seit mehreren Jahren deutlich niedriger als der Anteil der Lieferungen an der einzelstaatlichen Quote.…
Bei Erzeugern, deren tatsächlich verfügbare individuelle Referenzmenge 60 000 kg nicht überschreitet, beträgt die Abgabe 0,5% des jeweiligen Richtpreises für…
In einigen Fällen könnte es als unverhältnismäßig erscheinen, die Melde- und Kontrollvorschriften auf bestimmte Arten von Einzelhandelsunternehmern, z. B. auf…
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.